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BGH, 24.02.1953 - 1 StR 681/52 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- RG, 03.05.1932 - I 434/32
1. Liegt Bandendiebstahl vor, wenn sich Mehrere zur Begehung eines fortgesetzten …
Auszug aus BGH, 24.02.1953 - 1 StR 681/52
Der Senat hält daher an der bisherigen Rechtsprechung (vgl. z.B. RGSt 66, 236, 238) fest, dass schon zwei Personen, die sich zur fortgesetzten Begehung von Diebstählen verbunden haben, eine Bande im Sinne des § 243 Abs. 1 Nr. 6 und des § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB bilden.
- BGH, 05.03.1954 - 1 StR 503/53
Rechtsmittel
Während bei diesem eine Verbindung zur fortgesetzten Begehung von Diebstahl oder Raub vorausgesetzt wird, genügt für den Bandenschmuggel schon die Verbindung zu einer gemeinschaftlich ausgeführten Schmuggeltat (RGSt 54, 246; 66, 236, 242; BGH 1 StR 681/52 vom 24. Februar 1953).